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   FG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 K 3229/17   

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https://dejure.org/2018,36414
FG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 K 3229/17 (https://dejure.org/2018,36414)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2018 - 3 K 3229/17 (https://dejure.org/2018,36414)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2018 - 3 K 3229/17 (https://dejure.org/2018,36414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Geltung festgesetzten Kindergeldes durch Leistungen des Jobcenters als erfüllt; Auszahlung festgesetzten Kindergeldes an den Auszahlungsempfänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung für nicht im Haushalt des Elternteils lebende Kinder nach § 74 Abs. 2 EStG i. V. m. 107 Abs. 1 SGB X und bei Bezug des Elternteils von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 K 3229/17
    26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (Urteil vom 17.12.2003 5 C 25/02, NJW 2004, 2541, Juris; Urteil vom 21.06.2001 5 C 7/00, NVwZ 2002, 96, Juris) wie des Bundesfinanzhofs - BFH - (Beschluss vom 05.06.2014 VI R 15/12, BFH/NV 2014, 1821, Juris Rn. 33), der sich der erkennende Senat anschließt, ist Kindergeld (in der seinerzeitigen Terminologie) sozialhilferechtlich Einkommen nicht des Kindes, sondern desjenigen Elternteils, an den es ausgezahlt wird.

    In Fällen wie hier, wo durch die Bedürftigkeit des kindergeldberechtigten Elternteils das Kindergeld nicht zur Auszahlung gelangen kann, haben Kind und Elternteil im Übrigen Abhilfemöglichkeiten, worauf das BVerwG zurecht hinweist: Die Eltern können ggf. den anderen Elternteil zum Kindergeldberechtigten bestimmen (BVerwG, Urteil vom 21.06.2001 5 C 7/00, NVwZ 2002, 96, Juris Rn. 9) oder der berechtigte Elternteil oder das Kind können einen Antrag auf Abzweigung an das Kind gemäß § 74 EStG stellen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 5 C 25/02, NJW 2004, 2541, Juris Rn. 12, mit der Folge der Zahlung direkt an das Kind, so dass der Grundsicherungsträger auch keine Erstattung gegen den Elternteil mehr geltend machen kann, vgl. ferner BFH, Urteil 19.09.2013 V R 25/12, BFH/NV 2014, Juris Rn. 18).

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 K 3229/17
    26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (Urteil vom 17.12.2003 5 C 25/02, NJW 2004, 2541, Juris; Urteil vom 21.06.2001 5 C 7/00, NVwZ 2002, 96, Juris) wie des Bundesfinanzhofs - BFH - (Beschluss vom 05.06.2014 VI R 15/12, BFH/NV 2014, 1821, Juris Rn. 33), der sich der erkennende Senat anschließt, ist Kindergeld (in der seinerzeitigen Terminologie) sozialhilferechtlich Einkommen nicht des Kindes, sondern desjenigen Elternteils, an den es ausgezahlt wird.

    In Fällen wie hier, wo durch die Bedürftigkeit des kindergeldberechtigten Elternteils das Kindergeld nicht zur Auszahlung gelangen kann, haben Kind und Elternteil im Übrigen Abhilfemöglichkeiten, worauf das BVerwG zurecht hinweist: Die Eltern können ggf. den anderen Elternteil zum Kindergeldberechtigten bestimmen (BVerwG, Urteil vom 21.06.2001 5 C 7/00, NVwZ 2002, 96, Juris Rn. 9) oder der berechtigte Elternteil oder das Kind können einen Antrag auf Abzweigung an das Kind gemäß § 74 EStG stellen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 5 C 25/02, NJW 2004, 2541, Juris Rn. 12, mit der Folge der Zahlung direkt an das Kind, so dass der Grundsicherungsträger auch keine Erstattung gegen den Elternteil mehr geltend machen kann, vgl. ferner BFH, Urteil 19.09.2013 V R 25/12, BFH/NV 2014, Juris Rn. 18).

  • BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 K 3229/17
    26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (Urteil vom 17.12.2003 5 C 25/02, NJW 2004, 2541, Juris; Urteil vom 21.06.2001 5 C 7/00, NVwZ 2002, 96, Juris) wie des Bundesfinanzhofs - BFH - (Beschluss vom 05.06.2014 VI R 15/12, BFH/NV 2014, 1821, Juris Rn. 33), der sich der erkennende Senat anschließt, ist Kindergeld (in der seinerzeitigen Terminologie) sozialhilferechtlich Einkommen nicht des Kindes, sondern desjenigen Elternteils, an den es ausgezahlt wird.
  • BFH, 19.09.2013 - V R 25/12

    Verhältnis von Abzweigung und Erstattung von Kindergeld

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 K 3229/17
    In Fällen wie hier, wo durch die Bedürftigkeit des kindergeldberechtigten Elternteils das Kindergeld nicht zur Auszahlung gelangen kann, haben Kind und Elternteil im Übrigen Abhilfemöglichkeiten, worauf das BVerwG zurecht hinweist: Die Eltern können ggf. den anderen Elternteil zum Kindergeldberechtigten bestimmen (BVerwG, Urteil vom 21.06.2001 5 C 7/00, NVwZ 2002, 96, Juris Rn. 9) oder der berechtigte Elternteil oder das Kind können einen Antrag auf Abzweigung an das Kind gemäß § 74 EStG stellen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 5 C 25/02, NJW 2004, 2541, Juris Rn. 12, mit der Folge der Zahlung direkt an das Kind, so dass der Grundsicherungsträger auch keine Erstattung gegen den Elternteil mehr geltend machen kann, vgl. ferner BFH, Urteil 19.09.2013 V R 25/12, BFH/NV 2014, Juris Rn. 18).
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